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Amtsgericht Euskirchen, 11 M 2774/14

Datum:
03.02.2015
Gericht:
Amtsgericht Euskirchen
Spruchkörper:
Zwangsvollstreckungsgericht
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
11 M 2774/14
ECLI:
ECLI:DE:AGEU:2015:0203.11M2774.14.00
 
Tenor:

Die gegen die Weigerung des Gerichtsvollziehers gerichtete Erinnerung der Gläubigerin vom 16.12.2014, die Vollstreckung aus dem vor dem Amtsgericht Gifhorn (13 C 1091/13) geschlossenen Vergleich vorzunehmen, wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet

 
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