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Amtsgericht Euskirchen, 27 C 276/12

Datum:
08.03.2013
Gericht:
Amtsgericht Euskirchen
Spruchkörper:
27 Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
27 C 276/12
ECLI:
ECLI:DE:AGEU:2013:0308.27C276.12.00
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Euskirchenauf die mündliche Verhandlung vom 15.02.2013durch die Richterin am Amtsgericht L.für Recht erkannt:

1.       Die Klage wird abgewiesen.

2.       Die Kosten des Rechtsstreites trägt die Klägerin.

3.       Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des zu vollstreckenden Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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