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Amtsgericht Euskirchen, 13 C 335/11

Datum:
23.11.2011
Gericht:
Amtsgericht Euskirchen
Spruchkörper:
13 C
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 C 335/11
ECLI:
ECLI:DE:AGEU:2011:1123.13C335.11.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

              Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

              Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des durch das Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

 
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