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Amtsgericht Euskirchen, 015 K 093/08

Datum:
07.06.2011
Gericht:
Amtsgericht Euskirchen
Spruchkörper:
Zwangsversteigerungsabteilung
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
015 K 093/08
ECLI:
ECLI:DE:AGEU:2011:0607.015K093.08.00
 
Tenor:

Der vorbezeichnete Grundbesitz wird der Meistbietenden für den durch Zahlung zu berichtigenden Betrag von

37.500,00 €, i. B.: siebenunddreißigtausendfünfhundert EURO,

unter folgenden Bedingungen zugeschlagen:

 

1. Es bleibt kein im Grundbuch eingetragenes Recht bestehen.

2. Der durch Zahlung zu berichtigende Betrag des Meistgebots ist von heute an mit 4 % jährlich zu verzinsen. Die Verzinsung endet vorzeitig nur, wenn und soweit das Bargebot unter Rücknahmeverzicht hinterlegt wird.

3. Ein Anspruch auf Gewährleistung ist gemäß § 56 Satz 3 ZVG ausgeschlossen.

4. Die Kosten dieses Beschlusses hat die Ersteherin zu tragen.

5. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Versteigerungsbedingungen.

 
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