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Amtsgericht Euskirchen, 13 C 217/05

Datum:
19.10.2005
Gericht:
Amtsgericht Euskirchen
Spruchkörper:
Abteilung 13 C
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 C 217/05
ECLI:
ECLI:DE:AGEU:2005:1019.13C217.05.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des durch das Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in der selben Höhe leistet.

 
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