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Amtsgericht Euskirchen, 19 F 491/02

Datum:
03.02.2004
Gericht:
Amtsgericht Euskirchen
Spruchkörper:
Abteilung 19 F
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 F 491/02
ECLI:
ECLI:DE:AGEU:2004:0203.19F491.02.00
 
Tenor:

Der Antrag des Kindesvaters (Antragsteller) auf unbegleiteten Umgang mit dem Kind O., geb. 00.00.0000, wird zurückgewiesen.

Es soll bei der bisher praktizierten Umgangsregelung verbleiben.

Die Kosten es Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Antragsgegnerin trägt der Antragsteller.

 
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