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Amtsgericht Bonn, 111 C 90/22

Datum:
04.08.2022
Gericht:
Amtsgericht Bonn
Spruchkörper:
Abt. 111
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
111 C 90/22
ECLI:
ECLI:DE:AGBN:2022:0804.111C90.22.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.745,76 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.08.2021 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 280,60 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten seit dem 15.05.2022 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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