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Amtsgericht Bonn, 96 IN 3/21

Datum:
15.04.2021
Gericht:
Amtsgericht Bonn
Spruchkörper:
Abt. 96
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
96 IN 3/21
ECLI:
ECLI:DE:AGBN:2021:0415.96IN3.21.00
 
Tenor:

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren

pp

wird der Eröffnungsantrag des Gläubigers vom 08.01.2021 als unzulässig abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

Die am 10.03.2021 angeordneten Sicherungsmaßnahmen werden aufgehoben.

Gegenstandswert (§ 58 GKG): 500.000,00 €.

 
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