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Amtsgericht Bonn, 106 C 76/21

Datum:
19.10.2021
Gericht:
Amtsgericht Bonn
Spruchkörper:
106
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
106 C 76/21
ECLI:
ECLI:DE:AGBN:2021:1019.106C76.21.00
 
Tenor:

In dem Rechtsstreit

pp

hat das Amtsgericht Bonn auf die mündliche Verhandlung vom 19.10.2021

für Recht erkannt:

1.

Die Beklagte wird verurteilt, die Sperrung der Funktionen des Accounts des Klägers bei der Beklagten unter ,,https://############# aufzuheben.

2.

Die Beklagte wird verurteilt, bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzendes Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft von sechs Monaten, wobei die Ordnungshaft insgesamt zwei Jahre nicht überschreiten darf und an ihrem gesetzlichen Vertreter zu vollziehen ist,

zu untersagen,

zukünftig die Funktionen des Accounts des Klägers bei der Beklagten unter ,,https://############ einzuschränken und/oder zu sperren, ohne dem Kläger mitzuteilen, aufgrund welchen konkreten Verstoßes gegen die Plattform-Manipulationsregeln der Beklagten oder aufgrund welchen etwaigen anderen Verhaltens des Klägers die Einschränkung und/oder Sperrung seines Accounts erfolgt.

3.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 213,21 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.03.2021 zu zahlen.

3.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

4.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 2.000,00 € vorläufig vollstreckbar.

 
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