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Amtsgericht Bonn, 43 II 88/19

Datum:
20.01.2020
Gericht:
Amtsgericht Bonn
Spruchkörper:
Abt. 43
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
43 II 88/19
ECLI:
ECLI:DE:AGBN:2020:0120.43II88.19.00
 
Tenor:

In der Standesamtssache

pp

hat das Amtsgericht Bonnam 20.01.2020

beschlossen:

Der Antrag der Antragstellerin vom 21.10.2019, das Geburtenregister des Standesamts C Nr. # ###/#### und # ###/#### dahingehend zu berichtigen, dass der erste Vorname der Kindesmutter und Antragstellerin nicht mehr He sondern Ha lautet, wird zurückgewiesen.

Von der Erhebung von Gerichtskosten wird abgesehen, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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