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Amtsgericht Bonn, 114 C 477/19

Datum:
20.02.2020
Gericht:
Amtsgericht Bonn
Spruchkörper:
114
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
114 C 477/19
ECLI:
ECLI:DE:AGBN:2020:0220.114C477.19.00
 
Tenor:

In dem Rechtsstreit

pp

hat das Amtsgericht Bonn im schriftlichen Verfahren mit einer Schriftsatzeinreichungsfrist bis zum 20.02.2020

für Recht erkannt:

Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger 98,40 EUR (in Worten: achtundneunzig Euro und vierzig Cent) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.08.2019 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagten zu tragen.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Ohne Tatbestand (gemäß § 313a Abs. 1 ZPO)

 
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