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Amtsgericht Bonn, 404 F 347/18

Datum:
18.04.2019
Gericht:
Amtsgericht Bonn
Spruchkörper:
Abt. 404
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
404 F 347/18
ECLI:
ECLI:DE:AGBN:2019:0418.404F347.18.00
 
Tenor:

Das Kind J Q, geboren am 00.00.0000 befindet sich über Christi Himmelfahrt 2019 von Mittwoch, den 29.05.2019, 14:00 Uhr (Kitaschluss) bis Montag, den 03.06.2019 zum Kindergarten beim Kindesvater.

Dafür entfällt der Nachmittag beim Kindesvater am Fronleichnamstag, dem 20.06.2019, sodass beide Elternteile mit dem Kind jeweils ein verlängertes Wochenende am Stück einschließlich Feiertag und Brückentag verbringen.

 
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