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Amtsgericht Bonn, 35 VI 892/15

Datum:
29.05.2019
Gericht:
Amtsgericht Bonn
Spruchkörper:
Abt. 35
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
35 VI 892/15
ECLI:
ECLI:DE:AGBN:2019:0529.35VI892.15.00
 
Tenor:

In der Nachlassangelegenheit

pp

hat das Amtsgericht Bonn am 28.05.2019

beschlossen:

Gemäß § 81 Abs. 1 S. 1 FamFG werden die Kosten für den erteilten Erbschein der Beteiligten N H H auferlegt.

Die außergerichtlichen Kosten der Beteiligten und die übrigen Kosten des Verfahrens sowie der Beweisaufnahme trägt die Beteiligte F C

 
 

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