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Amtsgericht Bonn, 27 C 115/18

Datum:
24.01.2019
Gericht:
Amtsgericht Bonn
Spruchkörper:
Abt. 27
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
27 C 115/18
ECLI:
ECLI:DE:AGBN:2019:0124.27C115.18.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der Beschluss der Eigentümerversammlung vom 13.09.2018 unter TOP 13 wird für ungültig erklärt.

Die Genehmigung der Ausübung eines selbständigen Gewerbes als Tagesmutter in der Wohnung der Klägerin einschließlich Terrasse Am C ‚##, ##### C , Erdgeschoss rechts/Mitte im Aufteilungsplan mit Nr. ### bezeichnet wird für maximal drei Tageskinder unter drei Jahren im Zeitraum von Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 15:00 Uhr erteilt.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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