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Amtsgericht Bonn, 27 C 52/18

Datum:
16.08.2018
Gericht:
Amtsgericht Bonn
Spruchkörper:
Abteilung 27
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
27 C 52/18
ECLI:
ECLI:DE:AGBN:2018:0816.27C52.18.00
 
Tenor:

Herr C handelnd unter Hausverwaltung C e.Kfm., Sstraße, C wird auf der Grundlage des diesem Urteil als Anlage beigefügten Verwaltervertrages bis zum 15.08.2019 zum WEG – Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft Dstraße , B, bestellt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Den Parteien wird nachgelassen, die gegen sie gerichtete Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die andere Partei vor Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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