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Amtsgericht Bonn, 27 C 30/18

Datum:
01.08.2018
Gericht:
Amtsgericht Bonn
Spruchkörper:
27. Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
27 C 30/18
ECLI:
ECLI:DE:AGBN:2018:0801.27C30.18.00
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass in der Eigentümerversammlung vom 29.01.2018 zu TOP 1 und 2 keine Beschlüsse gefasst wurden.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung hinsichtlich der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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