Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Amtsgericht Bonn, 114 C 400/17

Datum:
23.01.2018
Gericht:
Amtsgericht Bonn
Spruchkörper:
114. Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
114 C 400/17
ECLI:
ECLI:DE:AGBN:2018:0123.114C400.17.00
 
Schlagworte:
Stromlieferungsvertrag, Paketpreis, Reduzierung bei berechtigter Kündigung
Normen:
BGB §§ 433 Abs. 2, 307 Abs. 2 S. 2
Sachgebiet:
Bürgerliches Recht
Leitsätze:

Sieht ein Stromlieferungsvertrag mit einem Paketpreis für ein Jahr auch für den Fall einer einverständlichen Vertragsaufhebung vor, dass der gesamte Paketpreis geschuldet ist, verstößt diese Regelung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen § 307 Absatz 1 Satz 2 BGB, da es sich um eine unangemessene Benachteiligung des Kunden handelt.

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4,36 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.09.2017 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank