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Amtsgericht Bonn, 27 C 49/16

Datum:
16.01.2017
Gericht:
Amtsgericht Bonn
Spruchkörper:
27. Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
27 C 49/16
ECLI:
ECLI:DE:AGBN:2017:0116.27C49.16.00
 
Schlagworte:
Satelitenanlage an Wohnungseigentumsanlage
Normen:
BGB § 1004 Abs.1 Satz1; WEG §§ 14 Nr. 1, 15 Abs. 3; ZPO § 91a
Leitsätze:

Eine Satelitenanlage am Balkon einer Wohneinheit ist zu entfernen, wenn die Aufstellung zu einer erheblichen optischen Beeinträchtigung führt und das Außenbild der Anlage verändert.

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt (§ 91 a ZPO).

Der Streitwert wird auf 1.500,00 EUR festgesetzt.

 
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