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Amtsgericht Bonn, 27 C 136/16

Datum:
06.09.2017
Gericht:
Amtsgericht Bonn
Spruchkörper:
27. Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
27 C 136/16
ECLI:
ECLI:DE:AGBN:2017:0906.27C136.16.00
 
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

1. Der Beklagte wird verurteilt, es zukünftig zu unterlassen, eine Vermietung/Untervermietung und/oder Nutzungsüberlassung  der in seinem Eigentum stehenden Wohnung Nr. 55 der Teilungserklärung, B-Straße ##, ##### C an Dritte ohne vorherige Zustimmung der Klägerin oder deren Verwalterin vorzunehmen.

2. Dem Beklagten wird weiterhin angedroht, ihn für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen das vorstehende Verbot zu Ziffer. 1 zur Zahlung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, ersatzweise zu Ordnungshaft oder unmittelbar zu Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu verurteilen.

3. Der Beklagte wird des Weiteren verurteilt, an die Klägerin 12.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.11.2016 zu zahlen.

4. Der Beklagte wird zudem verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Anwaltsgebühren in Höhe von 571,44 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.09.2016 zu zahlen.

5. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

6. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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