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Amtsgericht Bonn, 201 C 286/16

Datum:
27.11.2017
Gericht:
Amtsgericht Bonn
Spruchkörper:
Abteilung 201
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
201 C 286/16
ECLI:
ECLI:DE:AGBN:2017:1127.201C286.16.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.890,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 2.235,00 € seit dem 26.08.2016 und aus weiteren 656,00 € seit dem 13.10.2017 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, nach dem Fällen, Entsorgen, Roden sowie nach der Neuanpflanzung der Kiefer auf dem Grundstück Lstr. ## in ##### C der Klägerin hierdurch entstehende Mehrwertsteuer bis zu einer Höhe von 185,00 € für das Fällen, Entsorgen und Roden sowie bis zu einer weiteren Höhe von 364,00 € für die Neuanpflanzung der Kiefer zu ersetzen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages.

 
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