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Amtsgericht Bonn, 118 C 253/16

Datum:
30.10.2017
Gericht:
Amtsgericht Bonn
Spruchkörper:
118. Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
118 C 253/16
ECLI:
ECLI:DE:AGBN:2017:1030.118C253.16.00
 
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 3.832,14 EUR zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.01.2017.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin zu 1) 265 EUR zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.01.2017.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger als Gesamtschuldner zu 15 %, die Beklagte zu 85 %.

Das Urteil ist für die Kläger vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages. Für die Beklagte ist das Urteil vorläufig vollstreckbar ohne Sicherheitsleistung. Die Kläger können die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages, soweit die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Streitwert: bis 5.000,00 Euro.

 
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