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Amtsgericht Bonn, 94 II 1382/16 BerH

Datum:
05.12.2016
Gericht:
Amtsgericht Bonn
Spruchkörper:
94. Beratungshilfeabteilung
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
94 II 1382/16 BerH
ECLI:
ECLI:DE:AGBN:2016:1205.94II1382.16BERH.00
 
Schlagworte:
Erstattungsfähigkeit der Kopierkosten
Leitsätze:

Fertigt ein Rechtsanwalt im Rahmen eines Mandatsverhältnisses Kopien nicht zu den Akten gehörender Schriftstücke, begründet dies kein Kostenerstattungsanspruch gegen die Gegenseite oder die Landeskasse

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

wird die Erinnerung des Verfahrensbevollmächtigten - als Erinnerungsführer - vom 09.11.2016 gegen die Entscheidung vom 28.10.2016 zurückgewiesen.

Gerichtskosten werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten nicht erstattet.

 
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