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Amtsgericht Bonn, 402 F 351/14

Datum:
28.01.2016
Gericht:
Amtsgericht Bonn
Spruchkörper:
Abt.402
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
402 F 351/14
ECLI:
ECLI:DE:AGBN:2016:0128.402F351.14.00
 
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

In der Familiensache

                                         pp

hat das Amtsgericht Bonn am 26.01.2016 beschlossen:

In Abänderung der Elternvereinbarung vom 20.10.2012 (Aktenzeichen: 402 F 327 / 12) findet derzeit ein gerichtlich geregelter Umgang nicht statt.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Der Verfahrenswert wird auf 3000 € festgesetzt.

 
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