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Amtsgericht Bonn, 27 C 178/15

Datum:
04.05.2016
Gericht:
Amtsgericht Bonn
Spruchkörper:
27. Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
27 C 178/15
ECLI:
ECLI:DE:AGBN:2016:0504.27C178.15.00
 
Schlagworte:
Schadensersatzanspruch gegen frühere Beiratsmitglieder
Normen:
WEG § 21 Abs. 3
Leitsätze:

Die Ablehnung eines Beschlussantrages widerspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn die darauf beziehende Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen der Gemeinschaft gegen frühere Beiratsmitglieder keine Aussicht auf Erfolg hat.

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

1.       Die Klage wird abgewiesen.

2.       Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger als Gesamtschuldner.

3.       Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

 
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