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Amtsgericht Bonn, 111 C 274/15

Datum:
20.10.2016
Gericht:
Amtsgericht Bonn
Spruchkörper:
111
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
111 C 274/15
ECLI:
ECLI:DE:AGBN:2016:1020.111C274.15.00
 
Tenor:

In dem Rechtsstreit

pp

hat das Amtsgericht Bonn auf die mündliche Verhandlung vom 29.09.2016

für Recht erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.800,- Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.04.2013 zu zahlen.

Die Beklagte wird weiterhin verurteilt, den Kläger von vorgerichtlichen Anwaltsgebühren seines Prozessbevollmächtigten in Höhe von 334,75 Euro freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags.

 
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