Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Amtsgericht Bonn, 111 C 157/16

Datum:
14.12.2016
Gericht:
Amtsgericht Bonn
Spruchkörper:
111. Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
111 C 157/16
ECLI:
ECLI:DE:AGBN:2016:1214.111C157.16.00
 
Nachinstanz:
Landgericht Bonn, 8 S 6/17
Schlagworte:
Administratorenpasswort
Normen:
BGB 433 Abs 1, 241 Abs 1
Leitsätze:

Bei Erwerb einer Telefonanlage besteht keine ungeschriebene Haupt- oder Nebenpflicht des Veräußerers zur Mitteilung des Administratorenpasswortes.

Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der klagenden Partei auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin hat das Gericht gestattet, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank