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Amtsgericht Bonn, 101 C 225/16

Datum:
28.11.2016
Gericht:
Amtsgericht Bonn
Spruchkörper:
101. Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
101 C 225/16
ECLI:
ECLI:DE:AGBN:2016:1128.101C225.16.00
 
Schlagworte:
Sperrung der Kreditkarte, Kreditrahmen
Normen:
BGB §§ 675 c Abs. 1, 670, 398
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

1.              Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.875,99 € nebst Jahreszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz auf einen Teilbetrag von 3.657,27 € seit dem 23.05.2015 zu zahlen.

2.              Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

3.              Das Urteil wird gegen Sicherheitsleistung von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags für vorläufig vollstreckbar erklärt.

4. Der Streitwert wird auf bis 4.000 € festgesetzt.

 
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