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Amtsgericht Bonn, 103 C 307/15

Datum:
23.10.2015
Gericht:
Amtsgericht Bonn
Spruchkörper:
103. Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
103 C 307/15
ECLI:
ECLI:DE:AGBN:2015:1023.103C307.15.00
 
Schlagworte:
Versäumnisurteil
Normen:
ZPO § 331
Leitsätze:

Der Beklagte wird zur Zahlung verurteilt.

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

1. Die Beklagte wird verurteil, an die Klägerin 124,00 € zzgl. Zinsen in Höhe von 5% Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.09.2015 zu zahlen.

2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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