Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Amtsgericht Bonn, 24 M 579/14

Datum:
16.04.2014
Gericht:
Amtsgericht Bonn
Spruchkörper:
24. Zwangsvollstreckungsabteilung
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
24 M 579/14
ECLI:
ECLI:DE:AGBN:2014:0416.24M579.14.00
 
Schlagworte:
Eintragungsanordnung, Löschung
Normen:
ZPO § 882d
Leitsätze:

Zu berücksichtigende Eintragungshindernisse liegen auch dann vor, wenn der Schuldner noch innerhalb der 2-Wochen-Frist des § 882d ZPO den Nachweis erbringt, dass der Gläubiger befriedigt ist oder zwischenzeitlich eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen wurde

 
Tenor:

wird aufgrund des Widerspruchs des Schuldners vom 20.02.14 die Eintragungsanordnung des Obergerichtsvollziehers N vom 09.02.14 - DR II 31/14 - aufgehoben.

Die einstweilige Aussetzung der Eintragung vom 24.02.14 ist damit erledigt, da nun keine Eintragung mehr erfolgt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank