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Amtsgericht Bonn, 115 C 246/13

Datum:
01.04.2014
Gericht:
Amtsgericht Bonn
Spruchkörper:
115. Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
115 C 246/13
ECLI:
ECLI:DE:AGBN:2014:0401.115C246.13.00
 
Schlagworte:
Schadensersatz; Ebay; falsche Identität bei Verkäufer Konto
Normen:
BGB §§ 280 Abs. 1, 812 Abs. 1 S. 2, 823 Abs. 1, 823 Abs. 2, 826
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften), Bürgerliches Recht
Leitsätze:

1. Überweist der Ebay-Ersteigerer einer gebrauchten Kamera den Kaufpreis auf das vom Versteigerer angegebene Konto, so hat er bei Nichtlieferung der Kamera auch dann keinen Schadensersatz- oder Bereicherungsanspruch gegen das kontoführende Geldinstitut, wenn dieser das Konto unter falschem Namen und mit gefälschtem Ausweisdokument eröffnet hat.

2. Erwirkt die kontoführende Bank einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zur Sicherung der dem Geschädigten aus Straftaten des Kontoinhabers erwachsenen Ansprüche, handelt sie dabei gegenüber dem Geschädigten auch dann nicht sittenwidrig, wenn der Kontoinhaber auf Grund der falschen Angaben nicht zu ermitteln ist.

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

1.)

Die Klage wird abgewiesen.

2.)

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

3.)

Das Urteil ist wegen der Kosten für die Beklagte vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in selber Höhe leistet.

 
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