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Amtsgericht Bonn, 115 C 168/14

Datum:
20.11.2014
Gericht:
Amtsgericht Bonn
Spruchkörper:
115. Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
115 C 168/14
ECLI:
ECLI:DE:AGBN:2014:1120.115C168.14.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

1)Die Beklagte wird verurteilt, eine öffentlich beglaubigtes Anerkenntnis abzugeben, dass die Schuld aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Bonn, Aktenzeichen: 115 C 243/12, erloschen ist.

2) Die Beklagte wird verurteilt, den vom Kläger verauslagten Gerichts - kostenvorschuss mit fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu verzinsen.

3) Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

4) Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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