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Amtsgericht Bonn, 27 C 43/13

Datum:
07.06.2013
Gericht:
Amtsgericht Bonn
Spruchkörper:
27. Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
27 C 43/13
ECLI:
ECLI:DE:AGBN:2013:0607.27C43.13.00
 
Schlagworte:
Wohnungsverwalter, Einzugsermächtigung
Normen:
BGB §§ 280, 276, 675, 611; WEG § 27
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften), Bürgerliches Recht
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung    durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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