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Amtsgericht Bonn, 113 C 28/12

Datum:
09.01.2013
Gericht:
Amtsgericht Bonn
Spruchkörper:
113. Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
113 C 28/12
ECLI:
ECLI:DE:AGBN:2013:0109.113C28.12.00
 
Nachinstanz:
Landgericht Bonn, 8 S 23/13
Schlagworte:
Schmähkritik, Internetversteigerung
Normen:
BGB §§ 280, 823,1004
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften), Bürgerliches Recht
Leitsätze:

Eine Kaufwarnung auf einer Internet-Verkaufsplattform ist zulässig, wenn sie sich auf die Darstellung eines Mangels der Kaufsache beschränkt. Dies gilt auch dann, wenn dem Verkäufer zuvor keine Gelegenheit gegeben wurde, mangelfreie Geräte zu liefern. Wird diese Mitteilung aber mit der ausdrücklichen Empfehlung verbunden, "Lieber woanders" zu kaufen sowie der zweimaligen konkret ausgesprochenen Warnung "Vorsicht", handelt es sich dabei um eine unzulässige Bewertung, die geeignet ist, ein falsches Bild von den Leistungen der Verkäuferin entstehen zu lassen.

Anmerkung: Das Urteil ist durch Berufungsurteil des LG Bonn vom 24.06.2014, Az. 8 S 23/13, aufgehoben und die Unterlassungsklage abgewiesen worden.

 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, die von ihm unter dem Mitgliedsnamen "l-d-h" in dem Internet-Marktplatz eBay gegenüber der Klägerin, welche dort als Verkäuferin unter dem Mitgliedsnamen "c##p" auftritt, abgegebene Negativbewertung vom 18.12.2011, 12.23 Uhr, zur Auktion mit der Nummer ############ mit dem Wortlaut "VORSICHT!!!! beide Steuergeräte defekt Vorsicht lieber woanders kaufen!!!!!!" zurückzunehmen und der Löschung zuzustimmen sowie an die Klägerin 229,30 € vorgerichtliche Anwaltskosten nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszins seit dem 27.04.2012 zu zahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 105 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 105 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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