Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Amtsgericht Bonn, 27 C 98/12

Datum:
26.10.2012
Gericht:
Amtsgericht Bonn
Spruchkörper:
27. Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
27 C 98/12
ECLI:
ECLI:DE:AGBN:2012:1026.27C98.12.00
 
Schlagworte:
Einladungsmangel, Kostenbeteiligung
Normen:
WEG § 16
 
Tenor:

1. Die Beschlüsse der WEG-Versammlung vom 12.04.2012 unter TOP 3 , nämlich:

a.

„Es wurde unter Bezug auf § 16 Punkt 2 WEG einstimmig beschlossen, dass

sämtliche Betriebskosten sowie die Verwaltungskosten (Bankgebühren) ab dem

01.01.2013 im Verhältnis der Miteigentumsanteile abgerechnet werden sollen.

Gemeint sind die Gesamtmiteigentumsanteile unter Einbeziehung der Dachge-

schosse, die Verwaltergebühren sollen ab dem 01.01.2013 auf 6 statt bisher 4

Wohnungen verteilt werden (ebenfalls einstimmig beschlossen).“

b.

„ Es wurde sodann der Wirtschaftsplan 2013 in seiner Gesamtheit sowie in den

Einzelausfertigungen für alle Eigentümer zum 01.01.2013 mit einer Rücklage in

Höhe von 1.000,00 ansonsten mit unveränderten Beträgen (außer Verwaltergebüh-

ren) beschlossen“; „Der Wirtschaftsplan 2013 läuft fort, bis ein neuer Wirtschaftsplan

beschlossen wird,

werden für ungültig erklärt.

2.

Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.

3.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages zuzüglich 10 % vorläufig vollstreckbar.

 
1234567891011121314151617181920212223242526272829303132333435363738394041
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank