Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Amtsgericht Bonn, 27 C 8/12

Datum:
27.04.2012
Gericht:
Amtsgericht Bonn
Spruchkörper:
27. Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
27 C 8/12
ECLI:
ECLI:DE:AGBN:2012:0427.27C8.12.00
 
Schlagworte:
Einladungsmangel, Kostenverteilung
Normen:
WEG § 16 Abs. 4
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften)
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

1.

Der Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung vom 12.Dezember 2011 zu TOP 5 wird für ungültig erklärt, soweit der Klägerin die aus dem Austausch der Fenster resultierenden Folgekosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Austausch der Fenster stehen (z. B. Schimmelbildung) auferlegt werden. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

 

2.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 64 % und die Beklagten 36 %.

 

3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Jede Partei kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, falls die jeweils andere Partei nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank