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Amtsgericht Bonn, 108 C 271/12

Datum:
30.10.2012
Gericht:
Amtsgericht Bonn
Spruchkörper:
108. Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
108 C 271/12
ECLI:
ECLI:DE:AGBN:2012:1030.108C271.12.00
 
Schlagworte:
Bearbeitungsentgelt
Normen:
BGB § 307
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften)
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger 1.204,59 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins aus Euro 1.200 seit dem 31.07.2012 sowie außergerichtliche Kosten in Höhe von Euro 205,87 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.07.2012 zu zahlen.

 

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

 

Die Kosten des Rechtstreits trägt die Beklagte.

 

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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