Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Amtsgericht Bonn, 49 F 246/07

Datum:
19.05.2011
Gericht:
Amtsgericht Bonn
Spruchkörper:
Abt. 49
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
49 F 246/07
ECLI:
ECLI:DE:AGBN:2011:0519.49F246.07.00
 
Tenor:

Auf Antrag des Antragstellers vom 07.09.2010 wird gegen die Antragsgegnerin ein Ordnungsgeld in Höhe von 5.000,00 EUR und, falls das Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden kann, für je 500 EUR eine Ordnungshaft von einem Tag festgesetzt.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

Der Verfahrenswert wird auf 2.000,00 Euro festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank