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Amtsgericht Bonn, 108 C 294/11

Datum:
05.12.2011
Gericht:
Amtsgericht Bonn
Spruchkörper:
108. Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
108 C 294/11
ECLI:
ECLI:DE:AGBN:2011:1205.108C294.11.00
 
Schlagworte:
Verkehrsunfall, Sachverständigenkostebn, Pauschalierung
Normen:
BGB § 249
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Euro 285,40 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.06.2011 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger nicht anrechenbare vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von Euro 19,50 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.09.2011 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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