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Amtsgericht Bonn, 104 C 351/10

Datum:
04.03.2011
Gericht:
Amtsgericht Bonn
Spruchkörper:
104. Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
104 C 351/10
ECLI:
ECLI:DE:AGBN:2011:0304.104C351.10.00
 
Nachinstanz:
Landgericht Bonn, 5 S 77/11
Schlagworte:
Kosten der Rechtsverfolgung zwischen Wohnungseigentümern
Normen:
ZVG § 10 Abs. 1 Nr. 2, WEG § 16 II
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagten vor der Vollstreckung jeweils Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Die Berufung wird zugelassen.

 
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