Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Amtsgericht Bonn, 101 C 453/10

Datum:
06.04.2011
Gericht:
Amtsgericht Bonn
Spruchkörper:
101. Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
101 C 453/10
ECLI:
ECLI:DE:AGBN:2011:0406.101C453.10.00
 
Schlagworte:
arglistige Täuschung, Onlinedatenbank
Normen:
BGB § 123
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass eine Forderung der Beklagten gegen die Klägerin in Höhe von 1.512,00 € zzgl. 19 % Mehrwertsteuer für einen Eintrag in dem Online-Verzeichnis "b1-b2" (www.b1-b2.net) nicht besteht.

Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von vorgerichtlichen Anwaltskosten gegenüber ihrem Prozessbevollmächtigten in Höhe von 229,55 € freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank