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Amtsgericht Bonn, 459 F 114/09

Datum:
14.06.2010
Gericht:
Amtsgericht Bonn
Spruchkörper:
Abt. 459
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
459 F 114/09
ECLI:
ECLI:DE:AGBN:2010:0614.459F114.09.00
 
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

In der Familiensache

                                      pp

wird dem Vater und Antragsteller die elterliche Sorge bezüglich der Entgegennahme der Entscheidung und Einlegung eines Rechtsmittels für die Kinder B K und E K entzogen und Ergänzungspflegschaft gem. § 1909 BGB mit folgendem Aufgabenkreis angeordnet:

              Entgegennahme der Entscheidung und Einlegung eines Rechtsmittels

Als Ergänzungspfleger wird ausgewählt Rechtsanwalt W C, U-straße ##, ##### C. Er übt das Amt berufsmäßig aus.

 
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