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Amtsgericht Bonn, 13 C 635/07

Datum:
19.11.2010
Gericht:
Amtsgericht Bonn
Spruchkörper:
13. Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 C 635/07
ECLI:
ECLI:DE:AGBN:2010:1119.13C635.07.00
 
Schlagworte:
Steuerberater,Honorar,Zeitaufwand
Normen:
BGB §§ 611,631
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften
 
Tenor:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Kläger 557,20 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.02.2008 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 80 % und die Beklagten zu 20 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien ist nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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