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Amtsgericht Bonn, 115 C 110/09

Datum:
03.05.2010
Gericht:
Amtsgericht Bonn
Spruchkörper:
115. Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
115 C 110/09
ECLI:
ECLI:DE:AGBN:2010:0503.115C110.09.00
 
Schlagworte:
Kommanditeinlage,Einzahlungsplan
Normen:
HGB §§109;161
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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