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Amtsgericht Bonn, 101 C 103/09

Datum:
09.09.2009
Gericht:
Amtsgericht Bonn
Spruchkörper:
101. Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
101 C 103/09
ECLI:
ECLI:DE:AGBN:2009:0909.101C103.09.00
 
Schlagworte:
Israel, Gaza-Streifen, höhere Gewalt, Voraussehbarkeit, Kündigung
Normen:
BGB § 651j, § 651i
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften
Leitsätze:

1. Durch die israelische Offensive im Gaza-Streifen wurden Reisen in angrenzende Gebiete (Ägypten, Jordanien) objektiv nicht beeinträchtigt.

2. Kriegshandlungen zwischen Israel und der Hamas im Gaza-Streifen sind objektiv voraussehbar im Sinne des § 651i, Abs. 1 BGB.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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