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Amtsgericht Bonn, 27 C 39/08

Datum:
18.07.2008
Gericht:
Amtsgericht Bonn
Spruchkörper:
27 C
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
27 C 39/08
ECLI:
ECLI:DE:AGBN:2008:0718.27C39.08.00
 
Tenor:

Der Beschluss der Wohnungeigentümergemeinschaft vom 24.01.2008 zu TOP 12 (Änderung der Kostenverteilerschlüssel ab dem 01.01.2008) wird für ungültig erklärt, soweit die Gemeinschaft den Kostenverteilerschlüssel für die Kostenarten laufende Instandhaltung, Garagen und Zuführung Rücklage Garagen geändert haben.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger 85 % und die Beklagten 15 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 105 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die jeweilige Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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