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Amtsgericht Bonn, 8 C 451/06

Datum:
11.05.2007
Gericht:
Amtsgericht Bonn
Spruchkörper:
8. Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 C 451/06
ECLI:
ECLI:DE:AGBN:2007:0511.8C451.06.00
 
Schlagworte:
Nebenkostenabrechnung: Ankündigung der Veränderung einer Kostenverteilung
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften
 
Tenor:

1)

Die Beklagten werden verurteilt, an die Klägerin gesamtschuldnerisch 26,52 €

nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz

seit dem 02.04.2006 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

2)

Die Kosten des Verfahrens werden zu 80 % der Klägerin und zu 20 % den

Beklagten auferlegt.

3)

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

- ohne Tatbestand gem. §§ 313 a, 495 a ZPO -

 
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