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Amtsgericht Bonn, 4 C 485/05

Datum:
21.03.2006
Gericht:
Amtsgericht Bonn
Spruchkörper:
4. Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 C 485/05
ECLI:
ECLI:DE:AGBN:2006:0321.4C485.05.00
 
Nachinstanz:
Landgericht Bonn, 5 S 107/06
Normen:
BGB § 249; StVG §§ 7 Abs. 1, 17
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt , an den Kläger 1.924,14 EUR nebst 5% Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 13.8.05 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen .

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 4 %, die Beklagte 96 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar .

Die Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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