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Amtsgericht Bonn, 15 C 465/05

Datum:
09.02.2006
Gericht:
Amtsgericht Bonn
Spruchkörper:
15. Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
15 C 465/05
ECLI:
ECLI:DE:AGBN:2006:0209.15C465.05.00
 
Nachinstanz:
Landgericht Bonn, 6 S 63/06
Schlagworte:
Verletzung der Aufsichtspflicht, wenn 7jähriges Kind auf Sportplatz ohne Begleitung der Eltern Schlitten fährt und dabei mit anderem Kind kollidiert.
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften
Rechtskraft:
Das Urteil ist rechtskräftig
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

 
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