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Amtsgericht Bonn, 13 C 607/05

Datum:
08.11.2006
Gericht:
Amtsgericht Bonn
Spruchkörper:
13. Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 C 607/05
ECLI:
ECLI:DE:AGBN:2006:1108.13C607.05.00
 
Schlagworte:
Rechtschutzversicherung - Ansprüche gegen Rechtsanwalt auf Rückzahlung angeblich zuviel gezahlten Honorars setzt voraus, dass der Rechtsanwalt von seinem ehemaligen Mandanten von der Verschwiegenheitspflicht entbunden wird.
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften
 
Tenor:

Das Versäumnisurteil vom 12. Juli 2006 wird aufgehoben.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen mit Ausnahme der durch die Säumnis des Beklagten entstandenen Kosten. Diese werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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