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Amtsgericht Bonn, 11 C 478/05

Datum:
08.03.2006
Gericht:
Amtsgericht Bonn
Spruchkörper:
11. Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 C 478/05
ECLI:
ECLI:DE:AGBN:2006:0308.11C478.05.00
 
Schlagworte:
Kinderturnen im Verein, Haftung von Aufsichtspersonen und Verein
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften
 
Tenor:

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klä-gerin 800,00 EUR nebst 5 Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszins seit dem 9.6.2005 sowie weitere 169,73 EUR nebst 5 Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszins seit dem 11.10.2005 zu zahlen.

Die Beklagte zu 2) wird darüber hinaus verurteilt, an die Klägerin 5 Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszins aus 169,73 EUR vom 8.-10.10.2005 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 36 % und die Beklagten 64 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Parteien dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 105 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Gegner vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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